Für wen gilt das Non-Immigrant-Visum Typ O?

Dieses Visum können Personen, die älter als 50 Jahre oder die mit einem thailändischen Staatsbürger/in verheiratet sind, beantragen. Auch für ehemalige thailändische Staatsbürger/innen sowie Kinder mit thailändischen Eltern ist das Non-Immigrant-Visum Typ O die richtige Wahl.

Darüber hinaus gilt es auch für Personen, die wegen eines Freiwilligendienstes nach Thailand reisen möchten.

Das Non-Immigrant-Visum besagt, dass eine Person zwar über einen längeren Zeitraum in Thailand leben möchte, aber das Land des Lächelns nicht als seinen zukünftigen Hauptwohnsitz ansieht. Das heißt, derjenige darf sich während der Gültigkeit seines Visums in Thailand aufhalten, aber muss das Land danach wieder verlassen und ist damit kein klassischer Einwanderer.

Reisezeitraum als Non-Immigrant

Ebenso wie für das Geschäftsvisum und das Touristenvisum wird hier nach Typ S und Typ M unterschieden. Typ S berechtigt zur einmaligen Einreise und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Typ M ist für ein Jahr gültig, in dem Sie mehrfach einreisen können und sich pro Einreise für 90 Tage in Thailand aufhalten dürfen.

Strand in Thailand mit Booten

Benötigte Unterlagen zur Visumbeantragung

Für das Non-Immigrant-Visum Typ O gelten einige Besonderheiten beim Zusammensuchen der Visa-Unterlagen. So müssen Sie einerseits die „Standarddokumente“ wie auch für das Touristen- oder Geschäftsvisum einreichen, andererseits aber auch beachten, welchen Zweck Sie mit der Reise verfolgen. Dafür sind verschiedene zusätzliche Dokumente zur Vorlage nötig. Untenstehende Hinweise sollen Ihnen helfen, alle erforderlichen Schriftstücke für Ihre Reise zusammenzutragen.

In jedem Fall brauchen Sie den Visumantrag vollständig ausgefüllt, ein Passbild mit den Maßen 3,5 x 4,5cm, den Original-Reisepass mit zwei freien Seiten (Restgültigkeit 6 Monate ab Einreise bzw. 18 Monate bei Jahresvisum), eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses, die Flugbestätigung (Hin-, Rück- oder Weiterflug) und eine Hotelbuchung. Auch wird sowohl im Konsulat als auch auf der Botschaft die Visagebühr ausschließlich in bar fällig. Lediglich über eine Visumagentur können Sie die Beantragung ohne Bargeld abschließen. An diese überweisen Sie den Gesamtbetrag einschließlich der Visagebühren und die Mitarbeiter kümmern sich um Ihre Einreisegenehmigung.

Zusätzlich muss für ein Visum, das zur Mehrfacheinreise befähigt, ein Kontoauszug über mind. 5000 Euro und ein Nachweis über eine geplante Aus- bzw. Weiterreise (auch hier wieder Weiterreiseticket per Flugzeug, Bus oder Zug, es werden aber auch eine Hotelbuchung oder ein Visum fürs Nachbarland akzeptiert) vorliegen.

Nicht-deutsche Staatsbürger weisen bitte Ihre Meldebescheinigung oder Ihren Aufenthaltstitel (jeweils nicht älter als 3 Monate) nach.


Kinder unter 15 Jahren brauchen eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und Kopien der Reisepässe der Eltern.


Wenn Sie Rentner sind, bringen Sie bitte außerdem eine Kopie des Rentenbescheids (monatlicher Geldeingang von mind. 1200 Euro oder anderer Vermögensnachweis) mit. Aufgepasst: wenn Sie planen für ein Jahr in Thailand zu bleiben, gelten die Bedingungen des Jahresvisums für Rentner.


Sie sind noch kein Rentner oder haben keinen Rentenbescheid, Sie sind aber über 50 Jahre alt? Auch Sie dürfen das Non-Immigrant-Visum Typ O beantragen. Bitte reichen Sie einen Nachweis über vorhandene Geldmittel auf einem deutschen Konto in Höhe von etwa 5.000 Euro ein. Alternativ zählen auch Nachweise, die das Eigenkapital belegen (Aktiendepot, Grundbucheintrag bei Eigentum).


Sie sind mit einer Thailänderin oder einem Thailänder verheiratet? Weisen Sie dies bitte mittels einer Kopie der Heiratsurkunde nach. Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses Ihres Ehemanns/Ihrer Ehefrau verlangt. Auch Sie müssen finanzielle Mittel nachweisen, am einfachsten durch eine Kopie Ihres Einkommensnachweises, aber auch andere Dokumente werden anerkannt.

Verliebtes Paar auf Thailands Straßen


Für Kinder thailändischer Personen gilt im Prinzip dasselbe wie für Kinder unter 15 Jahren: reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde und eine Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils ein, damit Ihrem Visum nichts im Wege steht.


Sie haben sich für einen Freiwilligendienst in Thailand entschieden? Prima! Halten Sie folgende Dokumente zusätzlich bereit, damit es keine Schwierigkeiten gibt, die Einreisegenehmigung dafür zu bekommen. Die thailändische Firma muss ein Schreiben an das Königlich Thailändische Generalkonsulat adressieren und angeben, welche Tätigkeit Sie ausüben werden. Zudem benötigen Sie einen Registerauszug Ihres dortigen Arbeitgebers, eine Bescheinigung über eine Auslandsreise-Krankenversicherung und ebenfalls einen Nachweis, dass Sie finanziell abgesichert sind (z.B. Kontoauszug, Bürgschaft der Eltern, o.ä.).

Achtung: Für den Freiwilligendienst können Sie das Non-Immigrant-Visum O nur als Typ S (einmalige Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt) beantragen.
Vor Ort ist es möglich dieses beim Immigration Bureau verlängern zu lassen.