Reisezeitraum als Aus- oder Weiterzubildender
Das Non-Immigrant-Visum Typ „ED“ gilt bei einfacher Einreise für 90 Tage, bei mehrfacher Einreise je 90 Tage. Insgesamt ist das Visum für mehrmalige Grenzüberquerungen 1 Jahr gültig. Das Visum ist vor allem für Schüler, Studenten und Praktikanten, die ihre Tätigkeit aus dem Studium heraus absolvieren möchten, gedacht. Allgemein ist es eine Einreisegenehmigung, die der Aus- und Weiterbildung dienen soll. Auch Dozenten, Professoren und Lehrer, die in das thailändische Bildungssystem hineinschnuppern und dort zeitweise arbeiten wollen, können dieses Visum beantragen.
Benötigte Unterlagen zur Visumbeantragung
Erforderlich ist es den Visumantrag vollständig auszufüllen und ihn gemeinsam mit einem Passfoto im Format 3,5 x 4,5cm, dem Original-Reisepass (mit Restgültigkeit von 6 Monaten nach Einreise sowie zwei freien Seiten), einer Kopie der ersten Seite des Passes sowie einer Hotelbuchung und Flugbestätigung (für Hin- und Rück- bzw. Weiterflug) einzureichen. Die Visagebühr ist in bar zu entrichten.
Schüler zeigen überdies eine Aufnahmebestätigung der thailändischen Schule vor. Auf dieser muss der Briefkopf/Zeichen/Stempel der Schule eindeutig erkennbar sein sowie die Unterschrift der Schulleitung. Bitte lasst dieses Schreiben an die Botschaft/das Konsulat adressieren. Weiterhin müsst ihr eine Bescheinigung eurer Auslandreise-Krankenversicherung und einen Nachweis, dass ihr finanziell abgesichert seid, erbringen.
Studierende brauchen ebenfalls eine Aufnahmebestätigung – in ihrem Fall von der thailändischen Universität. Sie muss mit dem Briefkopf/Zeichen/Stempel und der Unterschrift der Leitung versehen sein. Empfängeradresse ist die der Botschaft oder des Konsulats. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben und über genügend finanzielle Mittel zur Absicherung verfügen.
Praktikanten, die nicht studieren, beantragen bitte das Non-Immigrant-Visum Typ O. Wollen Sie ein Praktikum im Rahmen des Studiums in Thailand machen, so ist Typ ED der richtige. Sie müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten noch ein Einladungsschreiben der Firma abgeben. Dieses sollte beinhalten, welcher Tätigkeit Sie nachgehen werden und in welchem Zeitraum. Weiterhin muss das Gewerberegister der thailändischen Firma vorgezeigt werden und eine Kopie des Praktikumsvertrags (vorausgesetzt es gibt einen), eine Bescheinigung über die Auslandsreise-Krankenversicherung und falls das Praktikum unvergütet ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt verfügen. Nicht zu vergessen: auch den Studierendenausweis oder eine Studienbescheinigung möchten die Bearbeiter in Botschaft oder Konsulat sehen.