Reisezeitraum als Geschäftsmann

Für Geschäftsreisen können Sie das Non-Immigrant-Visum Typ B beantragen. Das lässt sich entweder für 90 Tage bei einmaliger Einreise oder für je 90 Tage pro Einreise, wenn Sie sich für die Mehrfacheinreise entscheiden, beantragen. Das „kleine“ Visum ist als Typ S bekannt, das „große“ als Typ M. Letzteres ist für ein Jahr gültig. Neben Geschäftsreisenden können diesen Visa-Typ auch Praktikanten, die an keiner Hochschule eingeschrieben sind und Reisende, die längerfristig in Thailand tätig sein wollen, aber in Deutschland angestellt sind, in Anspruch nehmen. Für eine längerfristige Beschäftigung ist eine Verlängerung des Visums vor Ort denkbar.

Händedruck für Geschäftsabschluss

Benötigte Unterlagen zur Visumbeantragung

Die Einreisegenehmigung zu erhalten, setzt voraus, dass Sie den ausgefüllten Visumantrag einreichen. Damit verbunden brauchen Sie weiterhin ein farbiges Passbild mit den Maßen 3,5×4,5cm, Ihren Original-Reisepass, der noch 6 Monate nach Einreise gültig ist (bzw. 18 Monate für das Jahresvisum) sowie eine Kopie der ersten Seite des Passes, ein Hin- und Rückflugticket (Bahnticket geht auch) und eine Hotelbuchung. Darüber hinaus benötigen Sie als Geschäftsreisender eine Kostenübernahme-Erklärung Ihrer deutschen Firma sowie ein Einladungsschreiben der thailändischen Firma*. Die Visagebühr muss bar entrichtet werden.

Nicht-deutsche Staatsbürger brauchen weiterhin eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).

Kinder bis 15 Jahre zeigen bitte eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien der Reisepässe der Eltern vor. Der Kinderreisepass allein ist nicht ausreichend für die Einreise nach Thailand.

*Beide Schreiben müssen Angaben zum Aufenthaltszeitraum enthalten. Die Einladung aus Thailand muss weiterhin folgende Eckdaten beinhalten: Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz.

Bitte beachten Sie: ein Geschäftsvisum ist nicht gleich ein Arbeitsvisum.
Mit dem Geschäftsvisum können Sie als Entsandter einer deutschen Firma in Deutschland tätig werden. Wenn Sie eine langfristige Anstellung bei einer thailändischen Firma anstreben, so müssen Sie das Arbeitsvisum beantragen. Dafür ist eine Arbeitserlaubnis aus Thailand notwendig, die Ihnen Ihr dortiger Arbeitgeber organisieren kann. Eine Verlängerung des thailändischen Arbeitsvisums geht leider im Regelfall nicht von Deutschland aus, sondern nur, wenn Sie bereits in Thailand sind und einen Arbeitgebernachweis erbringen können.